Spenden
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Die Jagdgruppe Bad Ailbing e.V. ist berechtig Zuwendungen im Sinne des § 10 b des
Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des
Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen
oder Vermögensmassen entgegen zu nehmen.
Wir sind wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem letzten uns
zugegangen
Freistellungsbescheid des Finanzamts Rosenheim, St. Nr. 156/109/30015
K02 vom 06.07.2010
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von der
Körperschaftsteuer befreit.
Behandlung von Spenden
Die
Jagdgruppe Bad Aibling e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr
zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden,
Zuwendungsbestätigungen
nach amtlichen Vordruck (
§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Behandlung der Mitgliedsbeiträge
Die Jagdgruppe Bad Aibling e.V. ist berechtigt, für
Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach dem
vorgeschriebenem Vordruck
(§ 50 Abs. 1
EStDV) auszustellen.
Wer spenden möchte , hier unsere Bankverbindung:
Konto:
32706 Jagdgruppe Bad Aibling e.V.
BLZ: 71150000 Sparkasse
Rosenheim Bad Ailbing
Wir danken Ihnen für Ihre Spende, die wir zur Unterstützung unseres heimischen Wildes einsetzen werden.