Spenden

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Die Jagdgruppe Bad Ailbing e.V. ist berechtig  Zuwendungen im Sinne des § 10 b des Einkommensteuergesetzes an eine der in § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen entgegen zu nehmen. 

Wir sind wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach dem letzten uns zugegangen 
Freistellungsbescheid des Finanzamts Rosenheim,  St. Nr. 156/109/30015 K02 vom 06.07.2010
nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetztes von der Körperschaftsteuer befreit.

                   Behandlung von Spenden            
                   
                    Die Jagdgruppe Bad Aibling e.V. ist berechtigt, für Spenden, die ihr zur Verwendung für diese Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen
                    nach amtlichen Vordruck ( § 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.


                    Behandlung der Mitgliedsbeiträge
       
                    Die Jagdgruppe Bad Aibling e.V. ist berechtigt, für Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbestätigungen nach dem vorgeschriebenem Vordruck
                    (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
  

    Wer spenden möchte , hier unsere Bankverbindung:

                                                            Konto:     32706        Jagdgruppe Bad Aibling e.V.

                                                            BLZ:        71150000    Sparkasse Rosenheim Bad Ailbing

Wir danken Ihnen für Ihre Spende, die wir zur Unterstützung unseres heimischen Wildes einsetzen werden.